Allgemeine Geschäftsbedingungen

plexxIT GmbH – Software- und Internetlösungen

im folgenden Unternehmen oder Unternehmer genannt

1) Anwendungsbereich und Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Vereinbarungen oder Verträge, welche das Unternehmen mit dem Partner oder Kunden (im folgenden Vertragspartner genannt) bezüglich Lieferungen und Dienstleistungen geschlossen hat.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen oder zusätzliche schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und dem Unternehmen gehen jedoch vor, soweit diese etwas anderes vorsehen. Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen den Partnern und gelten als angenommen, soweit der Vertragspartner davon Kenntnis erhalten hat. Widerstreitende AGB werden durch diese AGB ersetzt.

Die etwaige Ungültigkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die entsprechenden unwirksamen Klauseln werden durch solche ersetzt, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und sind durch Vertragsauslegung zu ermitteln.

2) Änderung der AGB
Diese AGB können jederzeit von dem Unternehmen geändert werden. Die Änderungen werden dem Vertragspartner mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner nicht widerspricht. Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat.

3) Rechnung, Zahlungen
Die Schlußrechnung erfolgt entweder nach der Fertigstellung oder der Lieferung des Produktes. Das Unternehmen ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Grundsätzlich werden 40% der Auftragssumme bei Auftragserteilung zur Zahlung fällig. Weitere 40% der Auftragssumme werden bei Lieferung fällig. Die restlichen 20% der Auftragssumme werden bei der Abnahme fällig. Von dieser Regelung kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgewichen werden. Als Grundlage der Rechnung gilt das Angebot oder der Vertrag. Als Zahlungsfrist gelten generell 14 Tage. Bei Nichtzahlung tritt der Verzug spätestens nach einem Monat nach Rechnungseingang bei dem Vertragspartner ein. Das Unternehmen ist berechtigt, Mahngebühren in Höhe von € 10,00 pro Mahnung zu verlangen. Bis das Produkt nicht vollständig von dem Vertragspartner gezahlt worden ist, bleibt es im Alleineigentum des Unternehmers.
Das Unternehmen ist berechtigt, bei einer Überschreitung des Zahlungszieles von mindestens 60 Tagen, Leistungen zu sperren. Hiervon bleibt die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners unberührt.

4) Haftung
Das Unternehmen leistet unter Einsatz der Sachkenntnis und einem hohen Maß an Sorgfalt. Soweit der Vertragspartner der Meinung ist, dass das Unternehmen fehlerhaft geleistet hat, wird er das Unternehmen hiervon unverzüglich in Kenntnis setzten und den Fehler benennen.

Die Haftung für nicht vorsätzliche oder nicht grobfahrlässig verursachte Schäden wird hiermit ausgeschlossen. Das Unternehmen haftet des Weiteren und soweit gesetzlich zulässig in keiner Weise für Datenverluste und indirekte Folgeschäden.

Ferner haftet das Unternehmen nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind; darunter fallen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Streik, Krieg und behördliche Anordnungen. Das Unternehmen haftet auch nicht für Schäden, die auf unsachgemäße, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung ihrer Dienstleistungen und Produkte durch den Vertragspartner und auf eine unsachgemäße Benutzung zurückzuführen ist. Dieses gilt auch für Dritte Personen, die in der Sphäre des Vertragspartners zu finden sind.

5) Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Fall eines Mangels hat das Unternehmen das Wahlrecht, ob es nachliefert oder nachbessert. Im Falle der Nachbesserung wird vereinbart, dass das Unternehmen 3 Nachbesserungsversuche hat.
Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so kann der Vertragspartner die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern.

6) Übertragung von Rechten und Pflichten
Das Unternehmen ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte nach eigener Wahl einzusetzen. Die Übertragung oder teilweise Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners bedarf in jedem Fall des vorgängigen schriftlichen Einverständnisses des Unternehmens.
Die Parteien vereinbaren, alle technischen und geschäftlichen Informationen, von denen sie auf Grund dieses Vertrages oder im Zusammenhang mit demselben Kenntnis erhalten, vertraulich zu behandeln und diese nicht zu offenbaren oder auf andere Weise an Dritte zu kommunizieren. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht für die Dauer dieses Vertrages.

7) Datenschutz
Das Unternehmen verwendet die Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages. Alle Kundendaten werden auf der Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Deutschen Datenschutzverordnung gespeichert und verarbeitet.
Der Vertragspartner hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten.

8) Anwendbares Recht und Gerichtsstand und Sonstiges
Gerichtsstand ist Erkelenz, soweit zulässig. Anwendbar ist Deutsches Recht. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für eine Änderungen dieser Schriftformklausel.